Zweig-Kurs meistert ersten Durchlauf der neuen Prüfung erfolgreich die Präsentationsprüfung
Die Präsentationsprüfung ergänzt die beiden 4 stündigen Klausuren in der fachtheoretischen Abschlussprüfung. Die Themen kommen aus dem Aufgabenfeld, welches „Bildungs- und Unterstützungsangebote sowie Pflegeprozesse partizipatorisch planen, umsetzen und gestalten“ umfasst.
Bei der Präsentationsprüfung steht dabei die Fachlichkeit in der praktischen Umsetzung im Fokus. Oder, komplexer ausgedrückt „Die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat soll zeigen, dass er oder sie die notwendigen fachlichen und personalen Kompetenzen besitzt, um eine komplexe pädagogische Situation theoriegeleitet zu erfassen und zu analysieren. Aus dieser Analyse heraus werden begründete Folgerungen, Deutungen und Wertungen abgeleitet. Er oder sie soll Planungsschritte entwickeln, die nachweislich Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen im sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld sichtbar machen.“
Hierfür wird ein Fallbeispiel aus der Freizeitgestaltung behandelt, bei dem die Bedürfnisse mehrerer (fiktiver) Menschen mit Assistenzbedarf unter diversen Begleitumstände berücksichtigt werden müssen.
Jede:r Auszubildende hat dafür zwei Tage Vorbereitungszeit. Die Präsentation darf gerne anschaulich gestaltet werden mit Beispielmaterialien, wie sie in der Freizeitgestaltung eingesetzt werden und mit multimedialer Präsentation.
So kann eine Aufgabe beispielsweise die Planung eines Kinobesuchs sein, eine Ferienfreizeit, eine Abendgestaltung… da sind die Aufgaben so vielfältig wie das Leben. Fantasie ist da natürlich gefragt, immer aber unter dem Aspekt der adäquaten und fachlichen Begleitung. Nicht viel anders ist dies ja auch bei den ausgedachten Fallbeispielen zum Beispiel in Fachbereichen wie Medizin oder Rechtskunde.
Vorher wurden schon Beispielspräsentationen im Unterricht „geprobt“. Dieses Gebiet ist ja nicht nur für die Auszubildenden neu sondern auch für unsere Schulleitungsmitglieder. Der Zweig-Kurs ist der erste Kurs, der unter der seit März 2021 in Kraft getretenen neuen Ausbildungsverordnung geprüft wird.