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Der monatliche Ausbildungsstättenzuschuss beträgt € 198,00 für 36 Monate. (€ 7.128,— für die gesamte, dreijährige Ausbildung).
Als einmalige Aufnahme- und Verwaltungsgebühr erhebt die Fachschule einen Betrag von € 250,-. Hierin sind alle Kunstmaterialien, Prüfungsgebühren und anfallende Verwaltungskosten für die gesamte Ausbildung enthalten. Der Betrag wird vor Beginn der Ausbildung fällig.

Campus am Park bietet Übernachtungsmöglichkeiten in Einzelzimmern. Die Küche steht den Teilnehmern morgens und abends zur Nutzung kostenlos zur Verfügung.
Während der gesamten Ausbildung muss eine praktische Tätigkeit in einer Einrichtung der Behindertenhilfe nachgewiesen werden.

Fördermöglichkeiten für Ihre Ausbildung bei Campus am Park

Unterstützung gesucht?

1. Ausbildung für Berufseinsteiger:innen

Die Heilerziehungspflege-Ausbildung für Berufsanfänger:innen ist über die gesamte Dauer in die praktische Tätigkeit an einer Einrichtung der Behindertenhilfe integriert. Aus diesem Grund zahlen die Praxiseinrichtungen eine Ausbildungsvergütung. Die Ausbildung ist außerdem grundsätzlich förderfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Menschen, die aufgrund ihres Alters bzw. ihrer familiären Lebenssituation nicht förderfähig im Sinn des BAföG sind, steht auch das sogenannte „Meister-BAföG“ (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) offen.

Weitere Hinweise finden Sie direkt unter:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/ oder BaföG: https://www.xn—bafg-7qa.de/de/alle-antragsformulare-432.php
oder http://www.meister-bafoeg.info/


2. Nachqualifizierende Ausbildung

Für die berufsbegleitende Fachkraftqualifikation zur Heilerziehungspfleger:in gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Diese unterscheiden sich nach Mitteln der Bundesagentur für Arbeit (Bildungsgutscheine) und Förderungen der Länder (z.B. Qualifizierungsscheck) und Regionen. Unter diesen Links finden Sie detaillierte Informationen zu verschiedenen Förderprogrammen:

Campus am Park ist ein nach AZAV zertifizierter Partner für Aus-, Fort- und Weiterbildung (Träger Zertifikat Nr.: T-01834-2421). Wenn Sie förderberechtigt sind, können Sie anerkannte Maßnahmen (z.B. Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit) über uns abrechnen.

*Veranstaltungs-ID im Kursnet der Agentur für Arbeit: 165913117 *
Die Maßnahmenummer der Agentur für Arbeit: 427 5425 2022

Hier Neuerungen zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ab 01.08.2020

afbg_aenderungen_ab_8-2020_095_19_handout_afbg_v4.pdf (642 kB)